Mehr als 80 Prozent der Treibhausgasemissionen in der Landeskirche entstehen durch die Gebäudenutzung.
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Klimaschutzgesetz
Auf dem Weg zur Klimaneutralität
Klimaschutz war für die 1.530 Gemeinden und die kirchlichen Einrichtungen bislang freiwillig. Die Frühjahrstagung der bayerischen Synodalen 2024 hat ihn mit dem Gesetz zur Pflicht erhoben. Oberkirchenrat Florian Baier, verantwortlich für Gemeinden und Kirchensteuer, erläutert die Zielsetzungen und wirbt für vielfältige Maßnahmen.
Am 1. Juli tritt das Klimaschutzgesetz der ELKB in Kraft. Welches Ziel wird damit verfolgt?
Oberkirchenrat Florian Baier: Mit dem Klimaschutzgesetz setzt nun auch unsere bayerische Landeskirche die sogenannte EKD-Klimaschutzrichtlinie um, mit der in allen Landeskirchen eine CO2-Reduktion um 90 Prozent bis 2035 und eine vollständige CO2-Neutralität bis 2045 erreicht werden soll. Damit wollen auch wir einen deutlichen Beitrag für mehr Klimaschutz leisten.
Ein weiteres Ziel ist es, den Kostenanstieg im Gebäudeunterhalt zu bremsen, der vor allem in den Bereichen Stromversorgung und Wärmeerzeugung entsteht. Wir wissen, dass dies eine enorme Kraftanstrengung sein wird, sind uns nach allen Hochrechnungen aber einig darin, dass ohne ambitionierte Schritte eine signifikante Verringerung der Treibhausgasemissionen nicht erreicht werden kann und wir in große Schwierigkeiten geraten, den Immobiliengesamtbestand dauerhaft zu unterhalten.
Wie wollen Sie Klimaneutralität und damit Zukunftsfähigkeit der Kirche erreichen?
Oberkirchenrat Florian Baier: Unsere bisherigen Analysen zeigen deutlich, dass mehr als 80 Prozent unserer Treibhausgasemissionen durch die Gebäudenutzung entstehen. Daher zielt das Klimaschutzgesetz der ELKB vor allem - aber nicht nur - auf den gebäudebezogenen Klimaschutz ab. Innerhalb dieses Bereiches wollen wir die Stromversorgung der kirchlichen Gebäude und die Wärmeerzeugung besonders in den Blick nehmen. Während wir mit zertifiziertem Ökostrom oder der Nutzung selbsterzeugten Solarstroms eine schnelle Verbesserung unserer Treibhausgasbilanz erreichen können, wollen wir mit Investitionen in den Gebäudebestand dessen dauerhaften Unterhalt sichern und gewährleisten, dass wir als Kirche auch in Zukunft in der Fläche Bayerns präsent sind.
Da wir den Unterhalt unseres Gebäudebestandes - ganz unabhängig vom Klimaschutz - in seiner Gesamtheit immer schwerer finanzieren können, werden wir uns im Rahmen einer umfassenden Gebäudekonzeption auf Gebäude konzentrieren müssen, mit denen wir in die Zukunft gehen wollen. Wichtig ist mir an dieser Stelle, dass die Gebäudekonzeptionen und die damit einhergehende Verringerung des Gebäudebestandes nicht zwangsläufig zu einer Aufgabe von Gebäuden führen müssen. Wenn Kirchengemeinden einzelne Gebäude etwa durch eigene Mittel, Zuschüsse Dritter oder Fundraising erhalten können, wird dies natürlich auch weiterhin möglich sein.
Was können Kirchengemeinden ab sofort tun?
Oberkirchenrat Florian Baier: Eine wichtige Sofortmaßnahme ist nun, einen möglichst guten Überblick über unsere Emissionsdaten und die gemachten Fortschritte zu erhalten. Hierfür müssen alle Rechtsträger – also auch Kirchengemeinden - Basiseintragungen in das Grüne Datenkonto vornehmen. Viele haben sich hier bereits auf den Weg gemacht. Aussagekräftige Daten sind das A und O, um unsere Ziele des Klimaschutzfahrplans erreichen zu können.
Hinzu tritt die Verpflichtung, bestehende Stromverträge in selbst genutzten Räumlichkeiten auf Ökostrom umzustellen. Bei Maßnahmen der energetischen Sanierung oder im Falle des Austauschs von Heizungsanlagen haben wir einen langen Weg vor uns. Hierzu entwickeln wir zusammen mit den örtlichen Verwaltungseinrichtungen Beratungsangebote und stellen die Zuweisung von landeskirchlichen Zuschüssen entsprechend um.
Wie werden Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke in diesen Planungs- und Entscheidungsfragen unterstützt?
Oberkirchenrat Florian Baier: Da der Fokus nun auf der Erfassung von Emissionsdaten liegen muss, werden im Landeskirchenamt hierzu Anleitungen für das Grüne Datenkonto erstellt, um sich schnell zurecht zu finden. Außerdem bieten wir im Herbst Schulungen an. Im Bereich der gebäudebezogenen Emissionsdaten werden die örtlichen Verwaltungen fit gemacht, um Kirchengemeinden gut beraten zu können.
Mit Blick auf die Erstellung von Gebäudekonzeptionen entwickeln wir aktuell ebenfalls Hinweise und Kriterien, so dass vor Ort in der Region tragfähige Entscheidungen möglich sind. Ergänzt wird dieses Beratungsangebot der Gemeindeabteilung perspektivisch durch Unterstützung bei Fragen der energetischen Sanierung und der Immobilientransformation.
Ab 1. Januar 2025 stehen mit dem landeskirchlichen Ansparfonds außerdem Haushaltsmittel zur Verfügung, um Sanierungen oder den Austausch von Heizungen zusätzlich zu unterstützen. Richtlinien zur Mittelvergabe erarbeiten wir gerade, so dass wir bald über die Modalitäten informieren können.
Hintergrund: Klimaneutral bis 2045
Der Kampf gegen den Klimawandel drängt. Hochrechnungen machen deutlich, dass wenige Jahre an Zeit bleiben, wenn das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens noch erreichen wollen. Mit dem Gesetz folgt die Landeskirche der Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität aus dem Jahr 2022. Klimaschutz war für die 1.530 Gemeinden und die kirchlichen Einrichtungen bislang freiwillig. Die Frühjahrstagung der bayerischen Synodalen hat ihn mit dem Gesetz zur Pflicht erhoben. Dabei wurde ein umfangreicher Maßnahmenkatalog mitverabschiedet.
01.07.2024
ELKB