Bausteine für Klimaneutralität

Die Vorarbeiten für ein Klimaschutzgesetz in der bayerischen Landeskirche sind in vollem Gange.

Bild: istock/Khaosai Wongnatthakan

Klimaschutzgesetz

Auf dem Weg zur Klimaneutralität

Die Vorarbeiten für ein Klimaschutzgesetz in der bayerischen Landeskirche sind in vollem Gange. Der Klimaschutz soll eine höhere Verbindlichkeit erhalten sowie eine sichere Finanzierung.

„Klimaneutraler Landkreis“, „klimaneutrale Kommune“, „klimaneutrale Kirchengemeinde“ - diese Stichworte lesen und hören wir zur Zeit immer wieder in den Medien. Der Kampf gegen den Klimawandel drängt. Hochrechnungen machen deutlich, dass weniger als acht Jahre Zeit bleiben, wenn wir das 1,5 Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens noch erreichen wollen. Deshalb hat auch die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die Herausforderungen des Klimawandels nochmals diskutiert und eine Verstärkung der Klimaarbeit in den Gliedkirchen gefordert. Bis zum Jahr 2035 sollen die EKD und alle Gliedkirchen 90 Prozent ihrer Emissionen einsparen, bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein.

Die Hauptarbeit dabei müssen die Gliedkirchen leisten, also auch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: Kirchliche Gebäude verursachen den wesentlichen Teil der Emissionen. Aus den Reihen der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche kam daher im November 2021 ein Dringlichkeitsantrag, dass es in der bayerischen Landeskirche bis Ende 2022 ein Klimaschutzgesetz geben soll, durch das der Klimaschutz eine höhere Verbindlichkeit erhält und personelle und finanzielle Mittel für die nötigen Maßnahmen gesichert werden. Die zuständigen Stellen haben ihre Arbeit für die Erstellung eines Gesetzesentwurfs aufgenommen.

Durch das Klimaschutzgesetz soll der Klimaschutz als Querschnittsaufgabe aller Arbeitsbereiche verbindlich festgeschrieben und so ein selbstverständlicher Teil kirchlichen Handelns und Entscheidens werden. Dazu gehört, dass verbindlich Wege zur Reduktion der Treibhausgase aufgezeigt und Erfolge evaluiert werden.

Oberkirchenrat Stefan Blumtritt bei seinem Zwischenbericht auf der Frühjahrstagung der Landessynode im März 2023 in München

Oberkirchenrat Stefan Blumtritt gab der Landessynode im Frühjahr 2023 erneut einen Zwischenbericht:

Klimaschutz muss in die Köpfe

Klimaschutz sei keine kirchenleitende Maßnahme, betonte Oberkirchenrat Stefan Blumtritt in seinem Bericht zum Stand des Klimaschutzgesetzes, „sondern eine breite Bewegung, zu der jede und jeder in ihrer und seiner Haltung und ihrem und seinem Handeln beitragen kann und muss, die dann alle ineinandergreifen und die erforderliche Klimaneutralität als Ziel erreichen“. Klimaschutz müsse „automatisch in die Köpfe rein“.

Im Vorgriff und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung habe Finanzreferent de la Lanne der Synode vorgeschlagen, gemäß dem Modell „Ansparfonds“ einen Klimaschutzfonds zu errichten. Dieser werde aus den ersparten Ausgaben und dem Mehrertrag regelmäßig weiter befüllt werden und könne nach heutiger Planung mit 60 Millionen Umfang im Jahr 2024 starten. Als notwendige Maßnahmen des Klimaschutzfonds nannte Blumtritt: die Sicherung des Umweltmanagements (Grüner Gockel), das einen großen Beitrag zum Klimaschutzgesetz leiste, einen Energiefonds, der sich aus 5 Millionen Energiekostenhilfen und 5 Millionen Investitionen in Energieeinsparmaßnahmen zusammensetzt, das grüne Datenkonto, in das Kirchengemeinden seit Mai 2018 ihre Energieverbrauchsdaten verpflichtend eintragen, sowie Maßnahmen der Pfründestiftung, die Beteiligungen an Photovoltaikanlagen sowie Verträge mit Windkraftanlagen beinhalten.

Reduzierung des Gebäudebestands

Auch die konsequente Fortschreibung der strategischen Gebäudekonzeptionen auf Dekanats- und Gemeindeebene sei ein ganz wesentlicher Schlüssel auf dem Weg zur Klimaneutralität, so Oberkirchenrat Stefan Blumtritt. „Eine drastische Reduzierung des Gebäudebestands um 50 Prozent des derzeit vorhandenen Bestands ist nicht nur aus Gründen der Gemeindeglieder-, Finanz- und Personalentwicklung geboten, sondern ist auch maßgebliche Stellschraube und Grundvoraussetzung zur Herstellung von Klimaneutralität, da auf Gebäude 89 Prozent der CO2-Emissionen entfallen.“

Die Landeskirche halte weiter am Ziel fest, bis 2035 90 Prozent Klimaneutralität zu erreichen, und bis 2045 100 Prozent, so der Oberkirchenrat. „Aber das sind Ziele und Prognosen, die von so vielen Faktoren abhängig sind, dass zuverlässige Vorhersagen nicht möglich sind, aber uns von unserem Ziel nicht abbringen werden.“

Bereits erste Maßnahmenvorschläge umgesetzt

Auf vielen Ebenen werden bereits die Maßnahmenvorschläge des Integrierten Klimaschutzkonzepts für die ELKB umgesetzt. Zwei Klimaschutzmanager*innen unterstützen Kirchengemeinden und Einrichtungen auf diesem Weg. Ein wichtiger Baustein ist die Pflege des Grünen Datenkontos. Das Grüne Datenkonto führt die eigenen Energieverbräuche vor Augen und macht Fortschritte im effizienten Umgang mit Energie sichtbar. Es handelt sich um eine Software, die in vielen Landeskirchen eingeführt ist und deshalb auch der Ebene der EKD eine wichtige Rolle spielt.

Wesentliche Weichenstellungen zum Klimaschutz fallen also auf regionaler Ebene. Voraussichtlich ab dem Jahr 2024 soll daher je eine Stelle Klimaschutzkoordination in allen Verwaltungsverbünden angesiedelt sein. Das Team des Beauftragten für Umwelt- und Klimaarbeit in der ELKB und der Gemeindeabteilung begleitet den Prozess auf landeskirchlicher Ebene.

Thementag auf der Frühjahrstagung 2024 der Landessynode

Die Landessynode will auf ihrer Frühjahrstagung 2024 das Thema Klimaschutz an einem eigenen Thementag ausführlich diskutieren. Zugleich soll der Gesetzesentwurf zum Klimaschutzgesetz sowie ein Maßnahmenkatalog zur Beschlussfassung eingebracht werden. Die Vorbereitungen hierzu laufen.

19.02.2024
ELKB